Kanzlei Königsweg Copyright Kanzlei Königsweg Berufsbetreuung Als Berufsbetreuer übe ich rechtliche Betreuungen im Sinne der §§ 1896 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) in der Bundesrepublik Deutschland aus. Insbesondere stehe ich als Betreuer für Erwachsene zur Seite. Diese kostenpflichtige Tätigkeit kann beispielsweise die Organisation von ambulanten und stationären Pflegeleistungen erfassen. Ebenso die Regelung von gesundheitlichen Maßnahmen. Aber auch das Spektrum der Geltendmachung sozialrechtlicher Ansprüche (ALG- II, Wohngeld etc.) kann zu diesen Aufgaben zählen. Durch eine berufsbegleitende, mehrjährige Zusatzausbildung zum „geprüften Finanzbuchhalter“ verfüge ich dabei über eine im Bereich der Vermögenssorge zweckmäßige Zusatzqualifikation. Der Umfang meiner Tätigkeit wird dabei vom gerichtlich vorgegebenen Aufgabenkreis bestimmt. Denn durch dieses werde ich zum Betreuer bestellt. Insbesondere gibt es folgende Aufgabenkreise: Gesundheitsfürsorge Wohnungsangelegenheiten Aufenthaltsbestimmung Vermögenssorge Behördenangelegenheiten Als rechtlicher Betreuer trage ich nach dem Gesetz die Verantwortung für die Erledigung der jeweils erforderlichen Aufgaben. Dies bedeutet aber auch, dass einzelne Aufgaben im Rahmen der konkreten Umsetzung i.d.R. an Dritte auf der Grundlage zuvor eingeholter Angebote übertragen werden müssen. Weitergehende Hinweise finden Sie unter BtPrax “Im Hafen liegt ein Schiff sicher. Für diesen werden Schiffe aber nicht gebaut.” Als Berufsbetreuer sehe ich meine Aufgabe darin, Betreute in die Selbstständigkeit zu führen, mithin die Seetüchtigkeit zu fördern.