© Kanzlei Königsweg
Erste Schritte
Nach einer Straftat
Informieren Sie umgehend die Polizei und
Freunde/Verwandte, die Sie unterstützen
können. Informieren Sie dann
schnellstmöglich ihren Rechtsanwalt,
dieser wird Sie in allen Belangen
kompetent und umfassend beraten.
Sie sollten grundsätzlich Anzeige erstatten,
wenn Sie eine Straftat vermuten, da es
auch sog. Antragsdelikte gibt, die nur dann
verfolgt werden, wenn der Geschädigte
rechtzeitig einen Antrag zur Strafverfolgung
stellt.
Antragsdelikte sind z.B. Hausfriedensbruch,
Beleidigung und einfache/leichte
Körperverletzung, also Taten, die nur Sie
persönlich und nicht die Allgemeinheit
betreffen.
Wenn Sie sich vor dem Täter fürchten oder
von ihm bedroht fühlen, sollten Sie dies
bereits in Ihrer ersten Vernehmung
ansprechen, damit umgehend polizeiliche
Maßnahmen zu Ihrem Schutz geprüft
werden können. Polizeiliche
Schutzmaßnahmen nach einer
Strafanzeige können beispielsweise sein:
- Polizeigewahrsam
Ein Täter durch die Polizei ohne richterliche
Entscheidung höchstens bis zum Ende
darauffolgenden Tages in Gewahrsam
genommen werden.
- Hausverbot, Platzverweis
Mit einem Platzverweis wird der Täter
verpflichtet, die gemeinsam mit dem Opfer
bewohnte Wohnung zu verlassen und sich
für einen bestimmten Zeitraum von ihr
fernzuhalten. Einzelheiten hierzu erfahren
Sie in der Verfahrensbeschreibung.