© Kanzlei Königsweg
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Erste Schritte

Nach einer Straftat

Informieren Sie umgehend die Polizei und Freunde/Verwandte, die Sie unterstützen können. Informieren Sie dann schnellstmöglich ihren Rechtsanwalt, dieser wird Sie in allen Belangen kompetent und umfassend beraten. Sie sollten grundsätzlich Anzeige erstatten, wenn Sie eine Straftat vermuten, da es auch sog. Antragsdelikte gibt, die nur dann verfolgt werden, wenn der Geschädigte rechtzeitig einen Antrag zur Strafverfolgung stellt. Antragsdelikte sind z.B. Hausfriedensbruch, Beleidigung  und einfache/leichte Körperverletzung, also Taten, die nur Sie persönlich und nicht die Allgemeinheit betreffen. Wenn Sie sich vor dem Täter fürchten oder von ihm bedroht fühlen, sollten Sie dies bereits in Ihrer ersten Vernehmung ansprechen, damit umgehend polizeiliche Maßnahmen zu Ihrem Schutz geprüft werden können. Polizeiliche Schutzmaßnahmen nach einer Strafanzeige können beispielsweise sein: - Polizeigewahrsam Ein Täter durch die Polizei ohne richterliche Entscheidung höchstens bis zum Ende darauffolgenden Tages in Gewahrsam genommen werden. - Hausverbot, Platzverweis Mit einem Platzverweis wird der Täter verpflichtet, die gemeinsam mit dem Opfer bewohnte Wohnung zu verlassen und sich für einen bestimmten Zeitraum von ihr fernzuhalten. Einzelheiten hierzu erfahren Sie in der Verfahrensbeschreibung.
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Informieren Sie umgehend die Polizei und Freunde/Verwandte, die Sie unterstützen können. Informieren Sie dann schnellstmöglich ihren Rechtsanwalt, dieser wird Sie in allen Belangen kompetent und umfassend beraten. Sie sollten grundsätzlich Anzeige erstatten, wenn Sie eine Straftat vermuten, da es auch sog. Antragsdelikte gibt, die nur dann verfolgt werden, wenn der Geschädigte rechtzeitig einen Antrag zur Strafverfolgung stellt. Antragsdelikte sind z.B. Hausfriedensbruch, Beleidigung  und einfache/leichte Körperverletzung, also Taten, die nur Sie persönlich und nicht die Allgemeinheit betreffen. Wenn Sie sich vor dem Täter fürchten oder von ihm bedroht fühlen, sollten Sie dies bereits in Ihrer ersten Vernehmung ansprechen, damit umgehend polizeiliche Maßnahmen zu Ihrem Schutz geprüft werden können. Polizeiliche Schutzmaßnahmen nach einer Strafanzeige können beispielsweise sein: - Polizeigewahrsam Ein Täter durch die Polizei ohne richterliche Entscheidung höchstens bis zum Ende darauffolgenden Tages in Gewahrsam genommen werden. - Hausverbot, Platzverweis Mit einem Platzverweis wird der Täter verpflichtet, die gemeinsam mit dem Opfer bewohnte Wohnung zu verlassen und sich für einen bestimmten Zeitraum von ihr fernzuhalten. Einzelheiten hierzu erfahren Sie in der Verfahrensbeschreibung.