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Kanzlei Königsweg
Erste Schritte
Nach einer Straftat
Informieren Sie umgehend die Polizei und
Freunde/Verwandte, die Sie unterstützen
können. Informieren Sie dann schnellstmöglich
ihren Rechtsanwalt, dieser wird Sie in allen
Belangen kompetent und umfassend beraten.
Sie sollten grundsätzlich Anzeige erstatten,
wenn Sie eine Straftat vermuten, da es auch
sog. Antragsdelikte gibt, die nur dann verfolgt
werden, wenn der Geschädigte rechtzeitig
einen Antrag zur Strafverfolgung stellt.
Antragsdelikte sind z.B. Hausfriedensbruch,
Beleidigung und einfache/leichte
Körperverletzung, also Taten, die nur Sie
persönlich und nicht die Allgemeinheit
betreffen.
Wenn Sie sich vor dem Täter fürchten oder von
ihm bedroht fühlen, sollten Sie dies bereits in
Ihrer ersten Vernehmung ansprechen, damit
umgehend polizeiliche Maßnahmen zu Ihrem
Schutz geprüft werden können. Polizeiliche
Schutzmaßnahmen nach einer Strafanzeige
können beispielsweise sein:
- Polizeigewahrsam
Ein Täter durch die Polizei ohne richterliche
Entscheidung höchstens bis zum Ende
darauffolgenden Tages in Gewahrsam
genommen werden.
-Hausverbot, Platzverweis
Mit einem Platzverweis wird der Täter verpflichtet,
die gemeinsam mit dem Opfer bewohnte Wohnung zu verlassen
und sich für einen bestimmten Zeitraum von ihr fernzuhalten.
Einzelheiten hierzu erfahren Sie in der Verfahrensbeschreibung.