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Rechtsanwalt Till-Alexander Hoppe

Königsweg 20 24103  Kiel Telefon: 0431/6614400 Telefax:  0431/ 6707722 Email: mail@kanzlei-koenigsweg.de Das Impressum gilt insbesondere für  www.mediation-in-kiel.de sowie für die Web-Auftritte bei: Facebook Xing LinkedIn Google+ Rechtsform: Einzelanwaltskanzlei Vertretungsberechtigter: Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Till-Alexander Hoppe Zuständige Aufsichtsbehörde und Kammer: Der Rechtsanwalt ist Mitglied der Schleswig- Holsteinischen Rechtsanwaltskammer, Körperschaft des öffentlichen Rechts, Gottorfstr. 13, 24837 Schleswig, Tel.: 04621- 93910 Fax: 04621-939126 E-Mail: info@rak- sh.de Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen: Die gesetzliche Berufsbezeichnung lautet Rechtsanwalt. Die Berufsbezeichnung wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Der Rechtsanwalt unterliegt den folgenden berufsrechtlichen Regelungen: Der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA), der Fachanwaltsordnung (FAO), dem Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG), den Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE) sowie dem Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland vom 9. März 2000 (EuRAG). Diese und weitere berufsrechtlichen Regelungen finden Sie auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer (http://www.brak.de/) unter „Berufsrecht“. Umsatzsteuer-ID: 72 539 087 161 Steuernummer gem. UStG: 20 054 01465 Berufshaftpflichtversicherung: Rechtsanwalt Hoppe unterhält seine Berufshaftpflichtversicherung (Vermögensschaden- Haftpflicht VH 558:05 nach den AVB- WSR) zur Versicherungsschein- Nr.:GAF70- 003648804/6018 bei der: HDI- Gerling Firmen und Privat Vers. AG, Neumarkt 15, 66117 Saarbrücken. Deckungssumme:  500.000,00 € je Versicherungsfall, wobei je Versicherungsjahr höchstens 1.500.000,00 €  zur Verfügung stehen. Räumlicher Geltungsbereich: Deutschland Verantwortlicher i.S.d. § 55 Abs. 2 RStV für die journalistisch-redaktionellen Inhalte: Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Till-Alexander Hoppe Hinweis gem. ODR-Verordnung: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr finden. Hinweis gem. § 36 VSBG: Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Till-Alexander Hoppe wird an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnehmen. Das Impressum ergänzende Mandanteninformationen nach der DL- InfoV (Dienstleistungs- Informationspflichten-Verordnung): Die Mandatsbedingungen hängen in der Hauptstelle aus. Sie werden nachfolgend wiedergegeben: OS-Plattform Das Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht sieht in § 191 f der BRAO die Errichtung einer unabhängigen, bundesweit tätigen "Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft" vor. Diese ist eingerichtet bei der Bundesrechtsanwaltskammer, Littenstraße 9, 10179 Berlin. Nähere Informationen finden Sie unter: www.brak.de. Eine Schlichtungsstelle ist ferner bei der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer, Gottorfstr. 13, 24837 Schleswig  eingerichtet. Gem. § 36 Abs. 1 VSGB wird diesseits erklärt, dass der Beauftragte bereit ist, ein Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung Die Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) finden Sie unter folgendem Link: webgate.ec.europa.eu/odr Unsere E-Mail-Adresse lautet: hoppe@kanzlei-koenigsweg.de Mandatsbedingungen In Verbindung mit dem Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Till-Alexander Hoppe Königsweg 20, 24103 Kiel wird für sämtliche gegenwärtige und künftige Mandatsverhältnisse folgendes vereinbart:   1) Bei Auftragserteilung ist ein angemessener Kostenvorschuss zu entrichten (§ 9 RVG). Eine Rechnung ist bis zu der durch den Beauftragten gesetzten Frist auszugleichen; anderenfalls tritt Zahlungsverzug ein (§ 286 Abs. 3 BGB). Die diesseitigen Kosten des Eigeninkassos werden auf den Gegenstandswert zum Faktor 1,3 gem. RVG abgerechnet, mit Ausnahme der ersten Mahnung. Mit Rücksicht auf nachfolgende Besprechungstermine des Beauftragten kann bei verspätetem Eintreffen zu einer Besprechung keine Beratung erfolgen. Absagen sind durch den Auftraggeber mindestens 5 Stunden vor dem Termin vorzunehmen, da sonst insbesondere die ungenützte Vorbereitung des Termins mit jedenfalls 40,00 € berechnet werden muss. Der Auftraggeber hat Veränderungen seiner Anschrift unverzüglich mitzuteilen. Geschieht dies nicht, wird für die Ermittlungsbemühungen eine Kostenpauschale von 25,00 € berechnet, sofern die tatsächlichen Kosten nicht höher sind. Diese Kostenpauschale fällt im Falle eines Zahlungsverzugs neben den gesetzlichen Mahngebühren an. Verzugszinsen können vom Beauftragten in Höhe der von ihm selbst zu zahlenden Kreditkosten, mindestens aber in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszins gegenüber Verbrauchern bzw. 8%- Punkten über dem jeweiligen Basiszins gegenüber Unternehmern berechnet werden; die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Unterfrankierte Sendungen werden zurückgewiesen.      2) Die Vereinbarung einer Haftungsbegrenzung bleibt im Einzelfall vorbehalten. 3) Zur Einlegung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen ist der Rechtsanwalt nur dann verpflichtet, wenn er einen darauf gerichteten schriftlichen Auftrag erhalten und angenommen hat. Etwaige fernmündliche Auskünfte und Erklärungen des Beauftragten sind nur bei schriftlicher Bestätigung verbindlich. 4) Die Korrespondenzsprache, insbesondere mit ausländischen Auftraggebern, ist deutsch. Die Haftung für Übersetzungsfehler wird ausgeschlossen. Unberührt bleibt die Haftung des beauftragten Rechtsanwalts sowie seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.    5) Die Kostenerstattungsansprüche und andere Ansprüche des Auftraggebers gegenüber dem Gegner, der Justizkasse oder sonstigen erstattungspflichtigen Dritten werden hiermit in Höhe der Kostenansprüche des beauftragten Rechtsanwalts an diesen  abgetreten, mit der Ermächtigung, die Abtretung im Namen des Auftraggebers dem Zahlungspflichtigen mitzuteilen. Von den Beschränkungen des § 181 BGB (Verbot des Insichgeschäfts) ist der Bevollmächtigte befreit. Die Bindung des Ermessens gem. § 315 Abs. 2 BGB bei Rechnungserstellung wird ausdrücklich abbedungen. Die Vergütung ist auch dann nach dem RVG zu berechnen, wenn eine Vertretung im Einzelfall nicht durch den Beauftragten, sondern durch einen von diesem Bevollmächtigten Dritten erfolgt.      6) Die Verpflichtung des beauftragten Rechtsanwalts zur Aufbewahrung und zur Herausgabe von Handakten erlischt 3 Jahre nach Beendigung des Auftrags oder 6 Monate, nachdem der Rechtsanwalt den Auftraggeber zur Abholung aufgefordert hat. Danach ist der Rechtsanwalt berechtigt, die Handakten zu vernichten. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass das Gesetz an sich eine Aufbewahrungspflicht von 5 Jahren vorsieht.   7) Gebühren und Auslagen sind mit ihrer Entstehung fällig. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass eingehende Geldbeträge vorab zur Deckung der jeweils fälligen Gebühren und Auslagen verrechnet werden. Von Beschränkungen des § 181 BGB ist der Bevollmächtigte befreit. Der Auftraggeber verzichtet gegenüber Ansprüchen des Beauftragten auf das Recht, die Einrede der Verjährung zu erheben.       8) Der Auftraggeber hat dem Rechtsanwalt die Kosten für weitere Originale, Abschriften und Ablichtungen, deren Anfertigung nach dem Ermessen des Beauftragten sachdienlich war, nach § 2 Abs. 2 RVG i.V.m. Nr. 7000 VV RVG auch dann mit 0,50 EUR / Stück für die erste bis 50. Ablichtung, jede weitere mit 0,15 EUR zu erstatten, auch wenn es sich nicht um zusätzliche Abschriften und Ablichtungen im Sinne des Gesetzes handelt. 9) Der Auftraggeber hat für sämtliche Kosten aufzukommen, die aus Anlass der Mandatsannahme durch Dritte beim Auftragnehmer, etwaigen Beschäftigten, freien Mitarbeitern und sämtlichen Angehörigen der genannten Personengruppen verursacht und von keiner bestehenden Versicherung gedeckt werden bzw. die ihrer Vermeidung dienen. Hierzu zählen insbesondere solche der Beseitigung von Schäden, der Vertretung und des Personen- und Objektschutzes. 10) Soweit nicht gesetzlich eine kürzere Verjährungsfrist gilt, verjähren die Ansprüche gegen den beauftragten Rechtsanwalt 3 Jahre nach Beendigung des Auftrags.    11) Dem Rechtsanwalt ist es unter Entbindung von der anwaltlichen Schweigepflicht gestattet, sämtliche zur Verteidigung / Vertretung sachdienlichen Handlungen, insbesondere gegenüber der Presse, Ärzten und Sachverständigen vorzunehmen sowie  Informationen auszutauschen. Hierzu werden Dritte, insbesondere Behörden und Krankenkassen, gegenüber dem Beauftragten auch von ihrer Verschwiegenheitspflicht entbunden, soweit es um die Verfolgung der Kosten des Beauftragten gegen den Auftraggeber geht. Darüber hinaus ist es dem Rechtsanwalt ausdrücklich gestattet, die Informationen, über das Mandatsverhältnis hinaus zu speichern und zu verwerten. Auch der Gesprächsmitschnitt im Telefonat oder im persönlichen Gespräch, seine Speicherung und Verwertung ist dem Beauftragten ohne jeweils ausdrücklichen Hinweis gestattet. Der Auftraggeber erklärt sich - sofern möglich - mit einer Kommunikation per Fax, SMS und / oder Email mit dem Beauftragten einverstanden. Es wird der Hinweis gegeben, dass der Inhalt einer Email technisch leicht für unberechtigte Dritte lesbar ist.     12) Der Auftraggeber erklärt, dass für ihn keine Betreuung oder ähnliche gesetzliche Regelung besteht. Er bestätigt sogleich, dass der beauftragte Rechtsanwalt zur Abklärung dieser tatsächlichen Umstände insbesondere Fragen zur räumlichen und zeitlichen Orientierung gestellt hat. Auf mündliche Rückfrage bestätigte der Auftraggeber, dass er des Lesens kundig ist, alle Bedingungen gelesen und - ggf. nach Rückfrage - auch von ihrem Inhalt und ihrer Tragweite her verstanden hat.      13) Der Auftraggeber erklärt, dass er innerhalb der letzten 3 Jahre keine eidesstattliche Versicherung abgegeben hat bzw. zu dieser angehalten wurde und weder im In- noch im Ausland ein Insolvenz- oder diesem gleichwertiges Verfahren durch ihn oder eine gegenwärtig oder vormals von ihm (mit)vertretene juristische Person anhängig ist. Die in den jeweiligen Aufträgen erbrachten Leistungen  sind urheberrechtlich geschützt; außerhalb der mit dem Auftraggeber vertraglich vereinbarten Nutzungsrechten ist ihre mehrfache Verwendung, ihre Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte sowie die Mitteilung ihres Inhaltes, auch auszugsweise, nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Beauftragten gestattet. 14) Der Auftraggeber hat ein Doppel der Mandatsbedingungen erhalten. 15) Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die etwaige Rechtsunwirksamkeit einer einzelnen Bestimmung dieser Bedingungen zieht nicht die Unwirksamkeit der Bedingungen im Übrigen nach sich. Für eine unwirksame Bedingung ist eine neue zu finden, die der unwirksamen Bedingung wirtschaftlich am nächsten kommt.       Kiel, den ___.___._____  _____________________________                                                                    (Unterschrift der/s Auftraggeber/in/s)                                                                                                           __________________________         (Unterschrift des Beauftragten) Wertgebühren- und Abrechnungshinweis Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Till-Alexander Hoppe, Königweg 20 24103 Kiel weist vor Aufnahme des Mandats darauf hin, dass sich die zu erhebenden Gebühren - mit Ausnahme des Straf- und Bußgeldrechts - sofern keine vermögensrechtlichen Positionen ebenfalls Gegenstand des Auftrags sind - nach dem Gegenstandswert richten, wenn keine anderweitige Vereinbarung getroffen wird. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass in außergerichtlichen Angelegenheiten auch Pauschalvergütungen und Zeitvergütungen vereinbart werden können, die niedriger sind als die gesetzlichen Gebühren. Zugleich erfolgt der Hinweis, dass die vereinbarte oder diesseits als angemessen bestimmte Vergütung vom etwaigen Rechtsschutzversicherern oder sonstigen Dritten möglicherweise nicht oder nicht in voller Höhe aufgrund einer außergerichtlichen Zahlungsaufforderung übernommen wird, so dass eine Klage geboten sein könnte. Webmaster: hoppe@kanzlei-koenigsweg.de Haftungsausschluss zum Inhalt dieses Onlineangebotes Alle Angaben wurden sorgfältig recherchiert und zusammengestellt. Der Autor dieser Site übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. 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