Akteneinsicht
Akteneinsicht in Strafsachen und Bußgeldverfahren
“Wissen ist Macht” -Warum also darauf verzichten?
Gerade als Beschuldigter in einem Strafverfahren oder als Betroffener in
Bußgeldsachen ist diese Weisheit nicht von der Hand zu weisen. Auch
wenn Sie wissen, was Ihnen vorgeworfen wird... was genau in Ihrer
Ermittlungsakte steht, kann hilfreiche Aufschlüsse und Erkenntnisse zu
IHREM Vorteil bringen, und darauf sollten Sie auf keinen Fall verzichten!
Wir helfen Ihnen dieses Wissen zu erlangen: Als Rechtsanwalt kann Dipl.
jur. Till-Alexander Hoppe für Sie nach Abschluss der Ermittlungen
uneingeschränkt Akteneinsicht nehmen, indem wir die Akten bei
Staatsanwaltschaft oder der Bußgeldstelle anfordern. So können Sie zu
einer rechtlich zulässigen Akteneinsicht gelangen.
Eine REINE AKTENEINSICHT ist ggf. besonders dann für Sie interessant,
falls keine Rechtsschutzversicherung besteht, da die Kosten überschaubar
sind.
Was genau ist eine Akteneinsicht, wann macht es Sinn und wie funktionier
das überhaupt?
Einfach auf “Mehr Infos” rechts klicken!
Zögern Sie nicht, uns unter 0431/6614400 zu kontaktieren.
Auch ausserhalb “normaler” Bürozeiten sind wir gerne für Sie da!
Akteneinsicht- wie
funktioniert das?
Für wen und welche Fälle ist diese
Methode geeignet?
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