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Vor der Haft

Was müssen Sie beachten?

Eine Reihe von großen und kleineren Dingen des normalen Alltags müssen vor Haftantritt geklärt werden. Diese - natürlich keineswegs abschließende oder gar vollständige -Liste soll Ihnen erste Anhaltspunkte und Hilfestellungen geben.  Wohnung - Sicherung der Mietwohnung: Klären Sie die Kostenübernahme mit der Arge/dem Jobcenter/Sozialamt ihres Wohnortes -Kündigung der Wohnräume Wenn Sie ihre Wohnung nicht behalten wollen oder können, kündigen Sie umgehend, um nachfolgende Mietforderungen so gering wie möglich zu halten - Verschließen Sie ihre Wohnung, stellen sie Strom/Gas/Wasser soweit es geht ab und nehmen sie alle Elektrogeräte vom Netz -Klären Sie eine evtl. Einlagerung von Möbeln und Hausrat
-Falls Sie ihre Wohnung gekündigt haben, denken Sie daran, anhängige Verträge (Strom, Telefon, Internet) ebenfalls zu kündigen Haustiere Falls eine Unterbringung bei Freunden oder Verwandten nicht möglich ist, wenden Sie sich an das örtliche Tierheim oder den Tierschutzbund. Angehörige und Kinder - Klären Sie umgehend die Versorgung und Unterbringung pflegebedürftiger Angehöriger, falls diese in ihrem Haushalt leben. - Schalten Sie Fachdienste und örtliche Sozialhilfeträger ein - Bei minderjährigen Kindern muss ggf. das Jugendamt/ das Amt für soziale Dienste benachrichtigt werden. - Sollten diese Personen über Sie krankenversichert sein, müssen diese sich nun selbst versichern (über das Sozialamt/Arge/ ggf. AOk) -Informieren Sie die unterhaltsberechtigten Kinder, deren gesetzliche  Vertreter und das Jugendamt über die Inhaftierung und klären Sie ggf. die  Herabsetzung oder Aussetzung des Unterhalts. Weitere finanzielle Verpflichtungen - Teilen Sie Ihren Gläubigern Ihre Zahlungsunfähigkeit wegen Inhaftierung unverzüglich mit. - Kündigen Sie ggf. die Verträge oder lassen Sie diese beitragsfrei ruhend stellen. - Erklären Sie Ihre Zahlungsbereitschaft nach Haftentlassung und bitten Sie um Stundung. - Melden Sie sich bei der GEZ ab. Agentur für Arbeit, Arbeitsstelle, JocCenter etc. - informieren Sie schnellstmöglich ihren Arbeitgeber bzw. ihren Leistungsträger über die bevorstehende Inhaftierung
Was dürfen Sie mitnehmen?
Informieren Sie sich auf der jeweiligen Website der JVA darüber, was Sie mit in die JVA nehmen dürfen. Nach der Haft Was müssen Sie beachten? - umgehend bei der Arbeitsagentur melden, Arbeitsbescheinigung der JVA, Personalausweis, Sozialversicherungsausweis und Lohnsteuerkarte mitnehmen. - falls kein Anspruch auf ALG I oder ALG II besteht, umgehend beim Sozialamt melden! - informieren Sie ggf. das Amt für Soziale Dienste und das Jugendamt über das Haftende.
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