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Kanzlei Königsweg
Vor der Haft
Was müssen Sie beachten?
Eine Reihe von großen und kleineren
Dingen des normalen Alltags müssen
vor Haftantritt geklärt werden. Diese -
natürlich keineswegs abschließende
oder gar vollständige -Liste soll Ihnen
erste Anhaltspunkte und Hilfestellungen
geben.
Wohnung
- Sicherung der Mietwohnung:
Klären Sie die Kostenübernahme mit
der Arge/dem Jobcenter/Sozialamt ihres
Wohnortes
-Kündigung der Wohnräume
Wenn Sie ihre Wohnung nicht behalten
wollen oder können, kündigen Sie
umgehend, um nachfolgende
Mietforderungen so gering wie möglich
zu halten
- Verschließen Sie ihre Wohnung, stellen
sie Strom/Gas/Wasser soweit es geht ab
und nehmen sie alle Elektrogeräte vom
Netz
-Klären Sie eine evtl. Einlagerung von
Möbeln und Hausrat
-Falls Sie ihre Wohnung gekündigt haben,
denken Sie daran, anhängige Verträge (Strom, Telefon, Internet) ebenfalls zu kündigen
Haustiere
Falls eine Unterbringung bei Freunden oder Verwandten nicht möglich ist, wenden Sie
sich an das örtliche Tierheim oder den Tierschutzbund.
Angehörige und Kinder
- Klären Sie umgehend die Versorgung und Unterbringung pflegebedürftiger
Angehöriger, falls diese in ihrem Haushalt leben.
- Schalten Sie Fachdienste und örtliche Sozialhilfeträger ein
- Bei minderjährigen Kindern muss ggf. das Jugendamt/ das Amt für soziale Dienste
benachrichtigt werden.
- Sollten diese Personen über Sie krankenversichert sein, müssen diese sich nun
selbst versichern (über das Sozialamt/Arge/ ggf. AOk)
-Informieren Sie die unterhaltsberechtigten Kinder, deren gesetzliche
Vertreter und das Jugendamt über die Inhaftierung und klären Sie ggf. die
Herabsetzung oder Aussetzung des Unterhalts.
Weitere finanzielle Verpflichtungen
- Teilen Sie Ihren Gläubigern Ihre Zahlungsunfähigkeit wegen Inhaftierung unverzüglich mit.
- Kündigen Sie ggf. die Verträge oder lassen Sie diese beitragsfrei ruhend stellen.
- Erklären Sie Ihre Zahlungsbereitschaft nach Haftentlassung und bitten Sie um Stundung.
- Melden Sie sich bei der GEZ ab.
Agentur für Arbeit, Arbeitsstelle, JocCenter etc.
- informieren Sie schnellstmöglich ihren Arbeitgeber bzw. ihren
Leistungsträger über die bevorstehende Inhaftierung
Was dürfen Sie mitnehmen?
Informieren Sie sich auf der jeweiligen Website der JVA darüber, was Sie mit
in die JVA nehmen dürfen.
Nach der Haft
Was müssen Sie beachten?
- umgehend bei der Arbeitsagentur melden, Arbeitsbescheinigung der JVA,
Personalausweis, Sozialversicherungsausweis und Lohnsteuerkarte mitnehmen.
- falls kein Anspruch auf ALG I oder ALG II besteht, umgehend beim Sozialamt melden!
- informieren Sie ggf. das Amt für Soziale Dienste und das Jugendamt über das Haftende.