© Kanzlei Königsweg
Vor der Haft
Was müssen Sie beachten?
Eine Reihe von großen und kleineren
Dingen des normalen Alltags müssen
vor Haftantritt geklärt werden. Diese -
natürlich keineswegs abschließende
oder gar vollständige - Liste soll Ihnen
erste Anhaltspunkte und Hilfestellungen
geben.
Wohnung
- Sicherung der Mietwohnung:
Klären Sie die Kostenübernahme mit
der Arge/dem Jobcenter/Sozialamt ihres
Wohnortes
- Kündigung der Wohnräume
Wenn Sie ihre Wohnung nicht behalten
wollen oder können, kündigen Sie
umgehend, um nachfolgende
Mietforderungen so gering wie möglich
zu halten
- Verschließen Sie ihre Wohnung, stellen
sie Strom/Gas/Wasser soweit es geht ab
und nehmen sie alle Elektrogeräte vom
Netz
- Klären Sie eine evtl. Einlagerung von
Möbeln und Hausrat
- Falls Sie ihre Wohnung gekündigt
haben,
denken Sie daran, anhängige Verträge
(Strom, Telefon, Internet) ebenfalls zu
kündigen
Haustiere
Falls eine Unterbringung bei Freunden
oder Verwandten nicht möglich ist,
wenden Sie
sich an das örtliche Tierheim oder den
Tierschutzbund.
Angehörige und Kinder
- Klären Sie umgehend die Versorgung
und Unterbringung pflegebedürftiger
Angehöriger, falls diese in ihrem
Haushalt leben.
- Schalten Sie Fachdienste und örtliche
Sozialhilfeträger ein
- Bei minderjährigen Kindern muss ggf.
das Jugendamt/ das Amt für soziale
Dienste benachrichtigt werden.
- Sollten diese Personen über Sie
krankenversichert sein, müssen diese
sich nun selbst versichern (über das
Sozialamt/Arge/ ggf. AOk)
- Informieren Sie die
unterhaltsberechtigten Kinder, deren
gesetzliche Vertreter und das
Jugendamt über die Inhaftierung und
klären Sie ggf. die Herabsetzung oder
Aussetzung des Unterhalts.
Weitere finanzielle Verpflichtungen
- Teilen Sie Ihren Gläubigern Ihre
Zahlungsunfähigkeit wegen
Inhaftierung unverzüglich mit.
- Kündigen Sie ggf. die Verträge oder
lassen Sie diese beitragsfrei ruhend
stellen.
- Erklären Sie Ihre Zahlungsbereitschaft
nach Haftentlassung und bitten Sie um
Stundung.
- Melden Sie sich bei der GEZ ab.
Agentur für Arbeit, Arbeitsstelle,
JocCenter etc.
- informieren Sie schnellstmöglich ihren
Arbeitgeber bzw. ihren
Leistungsträger über die bevorstehende
Inhaftierung
Was dürfen Sie mitnehmen?
Informieren Sie sich auf der jeweiligen
Website der JVA darüber, was Sie mit in
die JVA nehmen dürfen.
Nach der Haft
Was müssen Sie beachten?
- umgehend bei der Arbeitsagentur
melden, Arbeitsbescheinigung der JVA,
Personalausweis,
Sozialversicherungsausweis und
Lohnsteuerkarte mitnehmen.
- falls kein Anspruch auf ALG I oder ALG
II besteht, umgehend beim Sozialamt
melden!
- informieren Sie ggf. das Amt für
Soziale Dienste und das Jugendamt
über das Haftende.